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Entwicklung - Gümligenfeld


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Informationen zum Gümligenfeld

Das Gümligenfeld aus der Vogelperspektive

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A.1. Die geltende Planung (12.1.07)

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1.1. Die Überbauungsordnung Gümligenfeld (ÜO) (12.1.07)

Das Gümligenfeld liegt am Anschluss Muri direkt an der Autobahn. Am 28. September 1997 stimmten die Bürgerinnen und Bürger einer ÜO für diese in einer Zone mit Planungspflicht (ZPP) gelegenen Fläche von 49’000 m2 zu. Die ÜO basiert auf langjährigen vorausgegangenen Ortsplanungsarbeiten, die von professionellen Planern vorbereitet und begleitet worden war und konkretisiert die Grundlagen des Art. 58 des in unserer Gemeinde geltenden Baureglementes 1994 (BauR). In diesem Artikel ist u.a. die Zweckbestimmung der Zone festgelegt:

„…Mit der ZPP «Gümligenfeld» wird eine dichte und gestalterisch überdurchschnittliche Überbauung mit breitem Angebot an Arbeitsplätzen für Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe angestrebt… Zulässig sind Bauten für Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe ohne grösseren Publikumsverkehr..."

In der Botschaft zur Abstimmungsvorlage an den Souverän hielt der Grosse Gemeinderat ausdrücklich fest, dass die folgenden Nutzungen ausgeschlossen sind:

“...Einkaufszentren, selbständige Freizeitanlagen, reine Büronutzung und andere Nutzungen, die einen grossen Publikumsverkehr verursachen...“.

Er unterstrich ausserdem die wirtschaftliche Bedeutung der Bauzone:

„…Das Gümligenfeld bietet mit rund 66'000 m2 oberirdischer Nutzfläche (BGF) die grösste Kapazitätsreserve für Arbeitsplätze in der Gemeinde. Bei einem durchschnittlichen Bedarf von 40 m2 BGF pro Arbeitsplatz wären demzufolge ca. 1'650 Arbeitsplätze möglich. Das Gümligenfeld gilt gemäss den Zielen und Konzepten des Kantons als «wirtschaftlicher Entlastungsstandort» mit besten Voraussetzungen für Arbeitsplätze, die auf den Privatverkehr angewiesen sind…“.

Dem Grossen Gemeinderat ging es im Gümligenfeld also in ester Linie darum, den Werkplatz "Schweiz" zu verstärken. Er empfahl die Vorlage dem Volk mit 24 ja gegen 11 nein zur Annahme. Die Argumente der Befürworter waren u.a.


Das Gelände ist in vier unterschiedlich grosse Baufelder unterteilt, die alle von der gemeinsamen Erschliessungsstrasse vom Kreisel Gümligenfeld aus erschlossen werden.



Die Anzahl der oberirdischen Besucherparkfelder ist auf 80 begrenzt. Weitere Parkierungsmöglichkeiten können in Einstellhallen errichtet werden. Insgesamt sind maximal 640 Parkplätze zulässig.

Die möglichen Auswirkungen auf die Umwelt sind im Rahmen der Einzonung beurteilt worden. Relevant sind die Auswirkungen auf die Umweltbereiche Luft und Lärm.

Die ÜO im engeren Sinn besteht aus einem Überbauungsplan, einem Ver- und Entsorgungsplan und aus Überbauungsvorschriften. Zwei Erläuterungsberichte (Teil I und Teil II) konkretisieren die gesetzlichen Regelungen.

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1.2. Kantonale Genehmigung der ÜO (12.1.07)
Mit seinem Entscheid vom 28. Mai 1999 genehmigte das kantonale Amt für Raumordnung (AGR) die Planung und hielt darin fest, dass aus verkehrstechnischen und lufthygienischen Betrachtungen das durch die Überbauung „Gümligenfeld" entstehende Verkehrsaufkommen nicht grösser als insgesamt max. 2'500 Fahrten pro Tag sein soll. Es rechnete aber bei einer realistischen Annahme der künftigen Detail-Nutzung für den Vollausbau mit max. rund 3'000 Fahrten pro Tag, was insbesondere auch aus verkehrstechnischer Sicht kritisch sei. Behördenverbindlich legte es deswegen fest, dass bei der Behandlung der einzelnen Baugesuche diesem Aspekt entsprechend Rechnung zu tragen sei.

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1.3. Umweltverträglichkeitsbericht (UVB) (12.1.07)
Der Genehmigungsentscheid basiert auf dem Umweltverträglichkeitsbericht vom 3. Dezember 1998 der Koordinationsstelle Umweltschutz (KUS) des Kantons Bern, welcher bezüglich des motorisierten individuellen Verkehrs (MIV) folgendes festhält:

"Die verkehrstechnische Kapazität des massgebenden Kreisels Feldstrasse erlaubt gemäss dem im Januar 1998 genehmigten Strassenplan einen maximalen zusätzlichen Verkehr von 1'500 - 2'500 Fahrten pro Tag, abhängig auch von der zukünftigen Nutzung des Gümligenfeldes..."

Die Gesamtbeurteilung der KUS lautete wie folgt:

"Bezüglich dem MIV erachtet die KPP (zuständige Fachstelle des Kantons) eine Fixierung der max. Parkplatzanzahl ohne konkrete Festlegung der Nutzungen nicht als sinnvoll... Das Vorhaben ermöglicht die Überbauung eines grossen Areals direkt bei einem Autobahnanschluss. Entsprechend den heutigen Trends wird auch hier davon ausgegangen, dass zumindest ein Teil dieser Fläche mit Fachmärkten überbaut werden soll. Aus lufthygienischer Sicht sind Gross-Verkaufsflächen besonders heikel, weil sie überproportional viele Fahrten und damit Luftschadstoffe erzeugen. Andererseits geniesst der Standort aus kantonaler Sicht als Entlastungsstandort seit langem einen besonderen Status, der insbesondere für die Ansiedlung von Betrieben mit grossem Schwerverkehrsaufkommen (damals für die Aussiedlung des im Zentrum Gümligens gelegenen Transportunternehmens Brechtbühl AG vorgesehen) und starker Autobahnorientierung geeignet ist. Auch gewisse Fachmärkte können, sofern sie nicht starken Publikumsverkehr erzeugen, dieser Zielsetzung entsprechen.

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1.4. Kantonale Genehmigung der ÜO (1. Fassung) (12.1.07)

Dem unter Kap 1.2 ausgeführten Genehmigungsentscheid ging eine 1. Fassung vom 14. September 1998 voraus, gegen die von den Landeigentümern im Gümligengenfeld, der Erbengemeinschaft Lüthi und der Einwohnergemeinde Muri-Gümligen (damals Eignerin jener Parzelle, die später an die Rubin TU AG veräussert wurde) Einsprache erhoben wurde.

Die 1. Fassung ist hier deswegen von Interesse, weil der endgültige Entscheid ohne deren Kenntnis teilweise nicht verständlich ist. Ausserdem zeigt sie, dass die kantonalen Fachstellen, bereits in der Genehmigungsphase Bestimmungen zur Fahrtenbeschränkung in der ÜO eigentümerverbindlich und nicht auschliesslich (wie im bestehenden Regelwerk) behördenverbindlich einführen wollten.

Wie in der finalen Gesamtbeurteilung lautet der 1. Satz des Textes in der 1. Fassung auch hier: "...Bezüglich dem MIV erachtet die KPP eine alleinige max. Fixierung der Parkplatzanzahl ohne konkrete Festlegung der Nutzungen nicht als sinnvoll...",

Diese nackte Feststellung erklärt sich durch den ihr in der 1. Fassung nachfolgenden Text, der im endgültigen Erlass fehlt:

"...da nicht alle Nutzungen die gleiche spezifische Parkplatzanzahl pro Nutzungsfläche benötigen. Es besteht damit die Gefahr, dass im Verhältnis zu den Parkplätzen zu verkehrsintensive Nutzungen realisiert werden, bzw. die Nutzungen gar nicht ausgeschöpft werden können. ... Die verkehrstechnischen und lufthygienischen Zielsetzungen können mit einer Fahrtenbegrenzung erreicht werden;..."

Der Antrag der KPP lautete deswegen wie folgt:

"...das Verkehrsaufkommen, das durch die Überbauung „Gümligenfeld" entsteht, darf nicht grösser als insgesamt max. 2'500 Fahrten pro Tag sein. Der Artikel 17 der Überbauungsvorschriften ist entsprechend anzupassen."

Dieser Antrag wurde im endgültigen Entscheid - wie oben erwähnt - nicht aufgenommen, womit diesbezügliche für Grundeigentümer verbindliche klare Bestimmungen in der ÜO "Gümligenfeld" bis heute fehlen. Da die Bauverwaltung es versäumte die für Behörden verbindlichen Bestimmungen in einem Regelwerk umzusetzen oder in einem Kommentar zu interpretieren gingen und gehen insbesondere die Landeigentümer und Bauwillige von der falschen Annahme aus, im Gümligenfeld liessen sich vorallem ihre wirtschaftlichen Interessen maximieren. Die Bevölkerung ihrerseits vertraute darauf, dass sie die von ihr genehmigte Ueberbauungsordnung zur harmonischen Entwicklung unserer Gemeinde führen würde. Die Vertretung dieser Interessen erfolgt im Normalfall durch die von der kommunalen Verwaltung unterstützten Baukommission von Amtes wegen.

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A.2. Nach Inkrafttreten der ÜO, Entwicklungen im Gümligenfeld

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2.1. Verkauf der gemeindeeigenen Parzelle an die Rubin TU AG (12.1.07)

Nachdem die Ortsplanungsphase 1998 abeschlossen war, dauerte es geraume Zeit, bis das Gümligenfeld im Nov. 2000 erneut in den Brennpunkt der Öffentlichkeit geriet. Bei der ersten Fokussierung ging es nicht in erster Linie um die Realisierung eines konkreten Bauprojektes, sondern um den Verkauf der gemeindeeigenen Parzelle, auf der später der Mediamarkt angesiedelt werden sollte. Kenntnisse über dieses Verkaufsgeschäft der Parzelle sind aus zwei Gründen sehr nützlich. Einerseits kann aus den im Parlament geführten Diskussionen (Protokoll GGR vom 21.11.00 ) abgeleitet werden, wie die Mitglieder des Grossen Gemeinderates die Normen der ÜO auslegten. Andrerseits zeigt sie auf, dass sich der heute amtierende Gemeindepräsident H.R. Saxer (namens des Gemeinderates) über eindeutige Zusicherungen, die der frühere Gemeindepräsident Dr. P. Niederhäuser vor dem damaligen Parlament machte, hinwegsetzte, indem er sie juristisch derart verdrehte, dass nach seiner Interpretation gegenteilige Lösungen, nämlich die Ansiedlung von Mediamarkt, möglich wurde. Dr. P. Niederhäuser hatte die Ansiedlung von Mediamarkt (und auch weiterer grosser Fachmärkte) ausgeschlossen. Ob und in welchem Umfang sich der zum Zeitpunkt der Ansiedlung frischgebackene Gemeindepräsident und in einem Exekutivamt unerfahrene H.R. Saxer vom routinierten Ressortleiter "Bau" T. Hanke hatte beraten lassen, ist nicht bekannt. Für die Angelegenheit "Ansiedlung Mediamarkt" ist es im übrigen auch nicht mehr relevant, ob H.R. Saxer in Zukunft die gleiche Kraft wie seine Vorgänger aufbringt, eine auch für die Bevölkerung faire Strategie bei der Weiterenentwicklung des Gümligenfeldes zu verfolgen, ohne sich auf dem harten Pflaster dieses Geschäftes in politische Ränkespiele zu verwickeln. Der Ablauf der Ansiedlung des Mediamarktes gegen früher gemachte Zusicherungen ist jedoch ein Paradebeispiel dafür, wie Exekutivmitglieder der Bevölkerung (deren Brot sie essen) den Eindruck vermitteln, sie zum Narren zu halten. Sie ist auch ein Mass für das Ver- bzw. Misstrauen, das zumindest einem neu eingesetzten Gremium entgegen zu bringen ist. Der heutige Gemeinderat hat faktisch die verpönte Ansiedlung des Mediamarktes im DLZ ermöglicht. Die Zukunft wird weisen, ob er damit bewusst die Weichen für die Weiterentwicklung des Gümligenfeldes zur "IKEA-Meile" stellen wollte. Ein weiteres Mal, wird sich die Bevölkerung allerdings kaum mehr auf dem falschen Fuss erwischen lassen.

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2.2. Realisierungen von Bauvorhaben

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2.2.1. Dienstleistungszentrum (DLZ) (12.1.07)

Nachdem die Rubin TU AG das Gelände von der Gemeinde erworben hatte, erbaute sie das Diensleistungszentrum (siehe die Geschichte des Gümligenfelds von 1991 bis 2005). Dieses Bauvorhaben erregte zunächst kein Publikumsinteresse, weil die Bevölkerung davon ausging, dass es der beim Verkauf der Parzelle vorgesehenen Nutzung zugeführt würde, und dass es sich bei der Rubin TU AG, wie vom Dr. P Niederhäuser angekündigt, um eine "verlässliche" Partnerin handle. Erst als die Baukommission und der Gemeinderat in Pressemitteilungen am 26.5.05 bekannt gaben, dass sie der Ansiedlung des Mediamarktes zugestimmt hatten, ohne dass eine weitere Baubewilligungung erforderlich sei, zeigte sich, wie "verlässlich" die Rubin TU AG wirklich war und vorallem, dass mit den Bestimmungen in der ÜO "Gümligenfeld" und insbesondere mit deren Interpretation durch die, neu in ihre Ämter eingesetzten, Behörden (Baukommission, Gemeinderat) Projekte bewilligt werden konnten, die in keiner Weise mit den demokratisch ausgehandelten Planungszielen in Einklang zu bringen waren.

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2.2.2. Reitsportzentrum

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2.2.3. Cash&Carry an der Autobahnausfahrt (12.1.07)

Auf dem Gelände der Gebr. Merz AG, in direkter Nachbarschaft zum Gümligenfeld erteilte die Baukommission die Bewilligung zur Erstellung eines weiteren Gewerbezentrums (Kamata, Cash&Carry). Wie sich im Nachhinein zeigte, wurde die Gesuchstellerin durch die Behörden erheblich begünstigt, was sich als Folge des starken "Filzes" in unserer Gemeinde interpretieren lässt (Interpellation Pedinelli). Die Bewilligung des Bauvorhabens wurde gegen die Einwände des kantonalen Tiefbauamtes erteilt, das plausibel darlegen konnte, dass durch den Ausbau ein strategisch wichtiger Verkehrspunkt für die Weiterentwicklung des nationalen Strassennetzes verloren geht. Das Tiefbauamt bezichtigte die Machenschaften der Gebr. Merz AG als "Verstoss gegen Treu und Glauben". Peter Merz präsidiert auch heute noch die Baukommission und war zum Zeitpunkt der Bewilligungserteilung Mitglied. Er leitet die Bauunternehmung Merz Baulösungen AG und ist Vizepräsident des lokalen Gewerbevereins. Z.Z. ist das Bauvorhaben Kamata durch Einsprachen blockiert, die infolge eines Projektänderungsgesuches eingereicht wurden. Die Erteilung der Bewilligung ist Gegenstand vertiefter Abklärungen der "Aktion Gümligenfeld". Z.Z. wird geprüft, ob eine aufsichtsrechtliche Anzeige eingereicht werden soll.

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2.3. Ansiedlung des Mediamarktes ohne weitere Baubewilligung (12.1.07)

In die Schlagzeilen geriet das Bauvorhaben der Rubin TU AG erst im Mai 05, als die Baukommission unter der Leitung von Peter Merz entgegen den Zusicherungen des füheren Gemeindepräsidenten Dr. Peter Niederhäuser der Ansiedlung von Media Markt AG zustimmte und der Gemeinderat, unter Leitung des neuen frisch gebackenen Gemeindepräsidenten H. R. Saxer, diese Zusicherungen als auf einer "juristisch unverbindlichen Betrachtungsweise" basierend interpretierte und damit der MediaMarkt AG gemäss einer Pressemiteilung vom 26.5.05 den Weg zu ihrer Ansiedlung ebnete. Der Gemeinderat bezeichnete bereits in der Pressemitteilung die Mediamarkt AG als seine Partnerin. Diese Partnerschaft erstaunt, da ihm doch kaum entgangen sein konnte, dass er sich wohl hatte übers Ohr hauen lassen, zumal er bereits damals die erheblichen Verkehrsprobleme prognostizierte und zusicherte diese zu lösen. (Die "Aktion Gümligenfeld" hatte sich nach ihrer Gründung im Rahmen der politischen und juristischen Auseinandersetzungen vehement eingesetzt. Die zahlreichen diesebezüglichen Berichterstattungen auf unserer Homepage (siehe u.a. News) werden bei Gelegenheit organisch in dieses Kapitel eingefügt.)

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2.3.1 Praxis der Media Markt AG versus Leitlinien der METRO Group(4.2.07)

Der Ansiedlungsentscheid basiert auf den Angaben der Media Markt AG (10.8.05 ,3.2.06) dass sie deutlich weniger als 2000 Fahrten/Tag (DTV) verursacht. Nachträglich, im Auftrag der Gemeinde, erstellte Verkehrsgutachten zeigen aber, dass es 2000 Fahrten/Tag sind oder mehr (1, 2). Ein Betrieb, der mehr als 2000 Fahrten/Tag generiert, gilt nach kantonalem Baurecht als verkehrsintesives Vorhaben (VIV). Zur Bewilligung solcher Betriebe sind erhöhte Anforderungen an die Unterlagen zur Umweltverträglichkeit erforderlich. Mediamarkt wurde somit angesiedelt, ohne dass sie den Beweis erbringen musste, dass sie die umweltrechtlichen Bedingungen erfüllt. Aufgrund der Erhebungen (u.a. Sündenbarometer, Bilddokumentation) kann leicht aufgezeigt werden, dass auch die Zusicherung der Mediamarkt AG, dass sie mit 128PP auskommt, nicht zutrifft. Einerseits stellt man fest, dass praktisch jeden Samstag (auch an andern kundenintensiven Geschäftstagen) wegen Overflow des Parkings im Gümligenfeld illegale Zustände herrschen. Andrerseits lässt die Mediamarkt AG es aber auch zu, dass auf dem Gelände des DLZ dauernd wild parkiert wird, teilweise wohl durch eigene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Tagsüber stellen einige von ihnen ihre Fahrzeuge in der näheren Umgebung ab, was ebenfalls zeigt, dass die Mediamarkt AG - entgegen ihren Zusicherungen - mit den ihr zur Verfügung stehenden 128 Parkplätzen nicht auskommt.

Die Mediamarkt ist eine der Vertriebslinien der deutschen METRO Group. Unter dem Begriff "Verantwortung" legt diese auf ihrer Website ihre unternehmerischen Prinzipen fest u.a. in "public affairs" und "Nachhaltigkeit". Im Nachhaltigkeitsbericht 06 konkretisiert METRO u.a. ihr Leitbild zur Transparenz.

Inwieweit die Darlegungen der METRO auch für die Praxis der Mediamarkt (Schweiz) AG verbindlich wären bleibt offen. In Bezug auf die falschen Angaben der Mediamarkt AG zum Verkehrsaufkommen und ihren Aussagen zum Bedarf an PP blieben sie jedenfalls unberücksichtigt. Die falschen Angaben zum Verkehrsaufkommen sind gravierende Inkompatibilitäten mit dem Leitbild der METRO. Auch die grobe Fehleinschätzung des Parkplatzbedarfs und das nachträgliche Verhalten ist mit den firmenethischen Grundsätzen der METRO nach unserem Verständnis unvereinbar.

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2.4. Die Zeichen stehen auf Sturm (12.1.07)

Die Bewilligungserteilung zur Ansiedlung des Mediamarktes auf dem Gümligenfeld war ein Affront und eine grobe Verletzung des Vertauens der Bevölkerung. Seither stehen die Zeichen auf Sturm. Einerseits wurde von der Interessenvereinigung, welche die Volksinitiative "Für eine Nutzung des Gümligenfelds ohne grossen Publikumsverkehr" eingereicht hatte, verlangt, dass durch die Präzisierung von Bestimmungen in der ÜO der Schutz der Wohnbevölkerung rechtlich konsolidiert wird. Andrerseits versuchen die Vertreter einiger Landeigentümer und partkulärer Interessen unter dem Deckmantel der bürgerlichen politischen Mehrheit und des lokalen Gewerbevereines den Weiterausbau einer "IKEA-Meile" voranzutreiben. Diese Reaktionen lösten ihrerseits erneut Gegenmassnahmen der Verfechter zum Erhalt der Lebensqualität in unserer Gemeinde aus, sodass vor lauter hängiger Vorstösse die Übersicht über das Geschehen, milde ausgedrückt, getrübt ist. Nachfolgend sollen die wichtigsten Aktivitäten kurz dargestellt werden. Es ist geplant einzelne dieser Beiträge bei aktuellem Anlass zu verfeinern.

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2.4.1. Volksinitiative "Für eine Nutzung des Gümligenfelds ohne grossen Publikumsverkehr" (12.1.07)

Ein Kommitee realisierte im Januar 06 in Rekordzeit mit minimalem Aufwand eine Volksinitiative, mit dem Ziel, die Überbauungsordnung durch kleine Änderungen so anzupassen, dass die Entwicklung des Gümligenfeldes nach den ursprünglichen Planungsabsichten erfolgt und die Gemeinde von den Auswirkungen eines grossen Publikumsverkehrs durch Fachmärkte verschont bleibt. In der Folge wurde der Verein "Aktion Gümligenfeld" gegründet, mit der Absicht jene zahlreichen Kräfte in unserer Gemeinde zu bündeln, die sich für eine massvolle Entwicklung des Gümligenfeldes gemäss der beabsichtigen Planung einsetzen.

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2.4.2. Reaktionen von Landeigentümern und anderen Personen mit Eigeninteressen

Interessenskonflikt zwischen Wohnbevölkerung und Landeigentümern (12.1.07)

Die Promotoren versuchen die Kritik gegen ihre Bauvorhaben damit zu entkräften, indem sie daraus einen Meinungsdisput zwischen den "Rot/Grünen" und "Bürgerlichen" zu konstruieren versuchen. Es handelt sich indessen um einen Interessenskonflikt zwischen der Mehrheit der Bevölkerung, die ihre Lebensqualität zu erhalten versucht, und jenen einzelnen Exponenten, welche (cachiert unter dem Deckmantel der bürgerlichen Mehrheit in unserer Gemeinde und dem Gewerbeverein) ausschliesslich ihre partkulären wirtschaftlichen Interessen optimieren wollen.

Initiativgegner machten mobil (12.1.07)

Gegen die Volksinitiative "Für eine Nutzung des Gümligenfelds ohne grossen Publikumsverkehr" erhob der Präsident der lokalen SVP, Markus Bärtschi, Beschwerde. Diese wurde von der Regierungsstatthalterin II von Bern am 12.7.06 abgelehnt.

Motion "vorwärts im Gümligenfeld" mit Eigeninteressen (12.1.07)

Fürsprecher K.U. Grütter reichte am 20.9.05 im Parlament eine Motion "vorwärts im Gümligenfeld!" ein. Mit dieser Vorlage sollen die in der ÜO vorhandenen Bestimmungen, die zu einer Beschränkung des Verkehrs führen, vollständig abgebaut werden. Wie sich später herausstellte vetritt Grütter als Rechtsvertreter die Rubin TU AG als Grundeigentümerin im Gümligenfeld. Das Parlament überwies die Motion als Postualt.

Das Baugesuch für das Fachmarktzentrum Zschokke (12.1.07)



Die Zschokke AG ersuchte im September 05 die Gemeinde um die Erteilung einer Bewilligung für die Errichtung eines weiteren Fachmarktzentrums im Gümligenfeld. Sie hatte möglicherweise erkannt, dass sich in der Bevölkerung gegen die ursprünglich nicht vorgesehene "IKEA-Meile" Widerstand regte und versuchte mit dem Projekt in Eile zu retten, was noch zu retten ist. Mit dem Bauvorhaben, das eine Bruttogeschossfläche vorsieht, die vier mal so gross ist wie jene des Mediamarktes, wäre das Schicksal des Gümligenfeldes als weitere "IKEA-Meile" im Grossraum Bern endgültig besiegelt und die Lebensqualität in unserer Gemeinde erheblich beeinträchtigt. Das Projekt ist z.Z. durch mehrere Einsprachen blockiert. Seine Realisierung würde den massiven Ausbau der Verkehrsinfrastruktur und insbesondere die Erstellung eines zusätzlichen Kreisels, eines sogenannten "Bypass", erfordern. Ob der offensichtlich schwer kranke Bypass-Patient "Verkehr Muri-Gümligen" damit vor dem drohenden Kollaps gerettet werden kann, ist mehr als fraglich. Als Ersatz für den "Bypass" und als Ursachenbekämpfung genügt es hingegen, wenn das Gümligenfeld gemäss der ursprünglichen Planung überbaut wird. Das bedeutet nichts anderes als den Bauabschlag für das "Fachmarkzentrum Zschokke". Es ist im übrigen nicht auszuschliessen, dass die Zschokke AG das Projekt von sich aus zurückziehen wird. Die Zschokke AG ist mittlerweile in die Implenia AG integriert worden, einer Unternehmung, die über die ISO-Zertifizierung 9001 verfügt. Man könnte also davon ausgehen, dass eine solche Zerifizierung, die insbesondere den Bereich Umwelt einschliesst, die Erstellung eines Bauwerkes in einer Zone mit übermässiger Luftschadstoffbelastung, wie dem Gümligenfeld, ausschliesst.



Hinter den Kulissen brodelts (12.1.07)

Die Strategie der Baubehörden, möglichst keine schlafenden Hunde zu wecken, ist nicht aufgegangen. Diese hätten wohl erst erwachen dürfen, nachdem die Würfel zu allen Überbauungsprojekten des Gümligenfeldes gefallen waren. Der Versuch, ohne die Bevölkerung vorher zu Rate zu ziehen, ob sie eine "IKEA-Meile" wirklich wünscht, ist durch das verfrühte Erwachen der "Hunde" aber arg missglückt. Das Knurren und Bellen hat nun zur Folge, dass die Grossprojekte für Fachmärkte im Gümligenfeld wohl nur mit Zustimmung der Bevölkerung zustande kommen können. Für das Gümligenfeld steht z.Z. nur ein beschränktes Fahrleistungskontingent von 2'400 Fahrten/Tag (ESP-Barometer7, Seite 4) zur Verfügung. Dieses wird vermutlich bereits für das DLZ Rubin TU AG vollständig ausgeschöpft werden, wodurch das geplante verkehrsintensive Vorhaben der Zschokke AG nicht realisierbar wäre. Der Leiter Ressort Bau T. Hanke geht zwar optimistischerweise davon aus, dass für das DLZ nur wenige Fahrten aus dem Kontingent benötigt werden. Gemäss den einschlägigen Bestimmungen im Regionalen Richtplan (Seite 5, Kap. Standortfestsetzung) werden für Vorhaben, die nach dem 27. Juni 2001 erstellt worden sind (was für das DLZ zutrifft), alle Fahrten angerechnet. Indirekt bedeutet dies, dass das gesamte dem Gümligenfeld zugeordnete Fahrtenkontingent mit dem DLZ vorzeitig ausgehöhlt worden ist, wodurch auf den noch nicht überbauten Parzellen (Zschokke) keine weiteren verkehrsintensive Vorhaben erstellt werden können. Das sorgt für brodelnde Töpfe hinter den Kulissen und Diskussionen um nicht wahrgenommene Verantwortlichkeiten und letztlich um das Pokerspiel, welche und wie viele Köpfe rollen werden. Für die gleichmässige Verteilung der Ressourcen (Fahrleisungskontingent) wäre die Gemeinde zuständig gewesen.

Parlamentarische Vorstösse / Favorisierung der Landeigentümer durch unpräzise Rechtserlasse (12.1.07)

Infolge der rechtlichen Unsicherheiten bezüglich der Sicherung der Lebensqualität (Verkehr, Luft, Lärm) und der Weiterentwicklung der Siedlungsstrukturen in unserer Gemeinde sind mehrere Vorstösse im Parlament eingereicht worden, die zum Teil noch hängig sind. Die Vorstösse zu Gunsten der Bevölkerung wurden durch solche gekontert, die von Nutzniessern eigener Interessen eingereicht wurden. Durch die zahlreichen Eingaben ist die Situation im Gümligenfeld völlig unübersichtlich und im hohen Masse verworren geworden:

Einfache Anfrage Treier (FDP) in Sachen Gümligenfeld 24. April 05

Motion SP-Fraktion Muri-Gümligen betreffend die Nutzung der Parzelle Gümligenfeld 22. Mai 05

Motion Forum-Fraktion betreffend Einhaltung der Verkehrsauflagen in der Überbauungsordnung vom 21. Juni 05

Motion Grütter "vorwärts im Gümligenfeld!" vom 20. Sept. 05

Motion Kästli / Kauth / Künzi (FDP) betreffend Ortsplanungsrevision „Muri-Gümligen – Wohnen und Arbeiten für
die Zukunft“
18. Nov. 05

Motion FDP/JF-Fraktion und SVP-Fraktion für ein Leitbild zur Ortsplanungsrevision 20. Juni 06

Motion Aeschimann / Graham (forum) betreffend Fahrtenkontingent für den ESP Gümligenfeld 19. Sept. 06

Interellation Pedinelli betreffend Cash&Carry an der Autobahnausfahrt 19. Sept. 06

Motion SVP- und FDP-Fraktionen betreffend
Entwicklung des ESP Gümligenfeld!
24. Okt. 06

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2.4.3. Die behördlichen Perspektiven

Die verantwortlichen Behörden reagieren auf Einwirkungen von aussen (12.1.07)

Auf Druck des Regierungsstatthalters I von Bern (Verfügung vom 22.9.05) und von hohen Bevölkerungsanteilen der Gemeinde (mehr als 1200 Unterzeichnerinnen und Unterzeichnern der Volksinitiative) reagierte der Gemeinderat, indem er eine Analyse zur Verkehrsentwicklung durchführen liess. Diese zeigt auf, dass die Verkehrsbelastung durch das DLZ "Rubin TU AG" teilweise bereits an der oberen Belastungsgrenze liegt und dass insbesondere durch die Realisierung des Fachmarktzentrums Zschokke ein erheblicher Ausbau der Verkehrsinfrastrukturen (Kreiselerweiterungen, Bypass) erforderlich wäre. Die Analyse zeigt ausserdem, dass die Grenzwerte bezüglich der Luftverschmutzung (Analyse, Seite 9) lokal massiv überschritten würden. Gemeinderat Thomas Hanke präsentierte die Analyse am 20. Juni 2006 vor den Medien und später vor dem Parlament. Er geht trotz überschrittener Luftschadstoff-Grezwerte davon aus, dass eine Bewilligung erteilt werden kann. Von ihm unerwähnt blieb die Option, das Gümligenfeld gemäss den Absichten der bestehenden Planung weiter zu entwickeln und auf das verkehrsintensive Vorhaben Zschokke zu verzichten.

Veraltetes kommunales Baurecht (12.1.07)

Vom verantwortlichen Gemeinderat und Leiter des Ressort Bau T. Hanke war bisher nichts zu erfahren über die dringend notwendige Überarbeitung der teilweise desolaten Vorschriften in der ÜO und im Baureglement. Diese kommunalen Erlasse sind wegen Änderungen, die im kantonalen Recht im Jahr 2000 zu den Parkplatzbestimmungen erfolgten, seit dem Ablauf der dreijährigen Übergangszeit (März 2003), die zur Anpassung zur Verfügung stand, in wesentlichen Punkten nicht mehr eindeutig auszulegen und lassen damit zahlreiche Interpretationsspielräume offen. Diese können von den Landeigentümern und den Exponenten eigener Interessen, zur Optimierung ihrer Bedürfnisse (teilweise auf Kosten der Wohnbevölkerung) genutzt werden. Das hohe Rechtsetzungs- und Rechtssicherheitsdefizit in unserer Gemeinde ist unerklärlich und stossend.

Ortsplanungsrevision ohne Miteinbezug des Gümligenfeldes (12.1.07)

Die angelaufene Ortsplanungsrevision, sieht zur Entwicklung der Arbeitsplatzzonen im Gümligenfeld keine neuen Optionen vor. Bei der Vorbereitung der Revision durch die Behörden ging man wohl optimistischerweise davon aus, dass die Entscheide im Gümligenfeld bereits gefallen sind.

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2.4.4. Entwicklungsschwerpunkt (ESP) Gümligenfeld

ESP / Gesundheitsvorsorge / Steuerpotential (12.1.07)

Intakte Umweltbedingungen sind die unabdingbaren Voraussetzungen für die Gesundheitsvorsorge. Mit der, von den Landeigentümern im Gümligenfeld, geplanten "IKEA-Meile" und dem damit verbundenen Mehrverkehr würden die Umweltbedingungen und die Lebensqualität in unserer Gemeinde massiv verschlechtert. Der Gesetzgeber nimmt allgemein in den ESP lokale Überbelastungen der Umwelt bewusst in Kauf, um damit die übrigen Regionen des Kantons aus der Sichtweise der Raumplanung haushälterisch nutzen zu können. Im Gegenzug dazu entsteht in den ESP Potential für Steuerzahler. Solches Potential ist in unserer Gemeinde allerdings nur von geringerer Bedeutung, da ein wesentlicher Anteil dieser Einkünfte wegen des hohen Lastenausgleichs nicht mehr unserer Gemeinde zur Verfügung stehen würde. Mit dem ESP im Gümligenfeld entsteht in unserer Gemeinde also eine erhebliche Zunahme der Umweltbelastung. Für diesen "Mehrdreck" wird Muri aber über das allenfalls dadurch generierte neue Steuerpotential nicht einmal angemessen entschädigt. Will die Bevölkerung der Gemeinde diesen "Dreck" (Luftverschmutzung, Lärm, Ästhetik, Verkehrsstaus) effektiv akzeptieren? Vorteile brächte er in der Gemeinde vorallem einseitig den Land- und Fachmarkteigentümern und ihren (wenigen) Zuträgern. Den Standortkriterien im Regionalen Richtplane des VRB (Seite 5) ist im übrigen zu entnehmen, dass ein wichtiges Auswahlkriterium für einen ESP der Aspekt "Synergien" darstellt. Dieses Kriterium soll u.a. dazu führen, dass durch den Aufbau des ESP dem damit belasteten Standort auch positive Elemente zugeführt werden. Als Beispiel wird im ESP "Brünnen" die Überdachung der Autobahn aufgeführt. Der ESP "Gümligenfeld" wurde scheinbar bezeichnet, ohne dass das wichtige Synergiekriterium erfüllt ist. Bisher war von unseren Verantwortlichen im Ressort Bau nichts zu Vernehmen, weshalb gerade für unsere Gemeinde dem Synergieaspekt keine Bedeutung zugemessen worden ist.

Der Kantonale Richtplan (12.1.07)

Das Gümligenfeld ist im Richtplan des Kantons als Entwicklungsschwerpunkt (ESP) aufgeführt. Die diesbezüglich vom Kanton erlassenen behördenverbindlichen Bestimmungen wurden bisher in unserer Gemeinde teilweise nicht umgesetzt. Insbesondere sind in der Gemeinde keine Regelungen zur Umsetzung des "Berner Fahrleistungsmodells" (konkrete Defizite) in die kommunalen Bestimmungen eingeführt worden. Auch in diesem Bereich besteht in unserer Gemeinde ein hohes Rechtsetzungsdefizit im Regelwerk der Bauvorschriften.

Die regionalen Zuständigkeiten (12.1.07)

Zur Konkretisierung der ESP wurden teilweise die drei Regionen des Kantons in die Pflicht genommen. Der "Verein Region Bern", dem auch unsere Gemeinde angeschlossen ist, hat den Regionalen Richtplan des VRB herausgegeben. Auch dieser wurde bisher scheinbar (zumindest in Bezug auf das Gümligenfeld) in unserer Gemeinde nicht oder nur unvollständig befolgt. Wie in den zwei vorangehenden Abschnitten geschildert, scheinen in unserer Gemeinde hinsichtlich der Notwendigkeit von Fahrleistungskrediten für verkehrsintensive Vorhaben andere Regeln zu gelten. So sei gemäss der Präsentation (der Verkehrsanalyse) von Gemeinderat T. Hanke noch offen, ob die Fahrten der Mediamarkt AG kontingentsrelevant seien, obschon das DLZ nach der im regionalen Richtplan festgelegten Frist (27. Juni 2001) erstellt worden ist.

Das ESP-Dossier der Gemeinde (12.1.07)

Als Verantwortlicher für den ESP "Gümligenfeld" vertritt der Leiter Hochbau, Rolf Eberhard, die Gemeinde in dieser Sache. Bei ihm können die diesbezüglichen Unterlagen eingesehen werden. Diese sind zum grossen Teil mehr als 5 Jahre alt (z.B. Leistungen JGK/AGR 1.12.2000). Wie auch der Webpage der Gemeinde entnommen werden kann, besteht (in der Gemeinde) keine kohärente und konsolidierte Vorstellung über die Absichten mit dem ESP Gümligenfeld. Ein gleiches Bild vermitteln auch die bisherigen Antworten des Gemeinderates zu diesbezüglichen parlamentarischen Vorstössen und die offenen Fragen (z.B. Antwort GR zu Motion Grütter), die zur Klärung an private Experten (z.B. Gutachten Luginbühl) sowie an das AGR (z.B. Schreiben vom 26. April 06) gestellt werden mussten.

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